3-G-Regel
Ebenfalls aufgehoben wurde die 3-G-Regel bei der Einreise nach Österreich. 3-G-Nachweise müssen nur noch von BesucherInnen, MitarbeiterInnen und DienstleisterInnen in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen, stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und vergleichbaren Settings erbracht werden.